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Wie läuft die Zollanmeldung für internationale Logistikgüter ab?

Das gesamte Verfahren der Zollanmeldung gliedert sich in drei Phasen: Anmeldung, Prüfung und Freigabe.

(1) Anmeldung von Import- und Exportwaren

Die Versender und Versender von Import- und Exportgütern oder deren Bevollmächtigte müssen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren innerhalb der vom Zoll festgelegten Frist das Anmeldeformular für Import- und Exportgüter in dem vom Zoll vorgeschriebenen Format ausfüllen und die entsprechenden Versand- und Versandunterlagen beifügen Handelsdokumente. Gleichzeitig stellen Sie die Zertifikate zur Verfügung, um die Ein- und Ausfuhr von Waren zu genehmigen und beim Zoll anzumelden.Die wichtigsten Dokumente für die Zollanmeldung sind wie folgt:

Zollanmeldung für importierte Waren.Füllen Sie im Allgemeinen zwei Kopien aus (einige Zollbehörden verlangen drei Kopien des Zollanmeldungsformulars).Die im Zollanmeldungsformular auszufüllenden Elemente müssen korrekt, vollständig und klar geschrieben sein. Bleistifte dürfen nicht verwendet werden.Alle Spalten im Zollanmeldungsformular, in denen vom Zoll festgelegte statistische Codes sowie der Zolltarifcode und der Steuersatz vorhanden sind, sind vom Zollanmelder mit rotem Stift auszufüllen.jede Zollanmeldung Im Formular können nur vier Warenpositionen ausgefüllt werden;Wenn sich herausstellt, dass keine Situation oder andere Umstände vorliegen, die eine Änderung des Inhalts des Formulars erfordern, sollte das Änderungsformular rechtzeitig beim Zoll eingereicht werden.

Zollanmeldungsformular für Exportwaren.Füllen Sie im Allgemeinen zwei Kopien aus (einige Zollbehörden verlangen drei Kopien).Die Anforderungen zum Ausfüllen des Formulars sind grundsätzlich dieselben wie für das Zollanmeldungsformular für importierte Waren.Wenn die Anmeldung fehlerhaft ist oder der Inhalt geändert werden muss, aber nicht freiwillig und rechtzeitig geändert wird und die Zollabfertigung nach der Ausfuhranmeldung erfolgt, sollte die Zollanmeldungseinheit innerhalb von drei Tagen das Korrekturverfahren beim Zoll durchlaufen.

Mit der Zollanmeldung zur Prüfung vorgelegte Fracht- und Handelsdokumente.Alle Import- und Exportwaren, die den Zoll passieren, müssen gleichzeitig das ausgefüllte Zollanmeldungsformular beim Zoll einreichen, die entsprechenden Fracht- und Handelsdokumente zur Prüfung vorlegen, den Zoll zur Prüfung der Übereinstimmung der verschiedenen Dokumente akzeptieren und die Dokumente abstempeln Siegel nach der Zollprüfung, als Nachweis für die Abholung oder Zustellung der Ware.Zu den Fracht- und Handelsdokumenten, die gleichzeitig mit der Zollanmeldung zur Prüfung vorgelegt werden, gehören: Seeimportkonnossement;Seeausfuhrfrachtbrief (muss von der Zolldeklarationsstelle abgestempelt werden);Land- und Luftfrachtbriefe;Das Siegel der Zollanmeldungseinheit ist erforderlich usw.);die Packliste der Waren (die Anzahl der Kopien entspricht der Rechnung und das Siegel der Zollanmeldungseinheit ist erforderlich) usw. Es muss erklärt werden, dass die Zollanmeldungseinheit dies tun sollte, wenn der Zoll dies für erforderlich hält Legen Sie außerdem den Handelsvertrag, die Bestellkarte, das Ursprungszeugnis usw. zur Prüfung vor. Darüber hinaus sollten die Waren, für die gemäß den Vorschriften eine Steuerermäßigung, Steuerbefreiung oder Steuerbefreiung gilt, beim Zoll angemeldet werden, die Formalitäten erledigen und dann die entsprechenden Unterlagen einreichen Bescheinigungsdokumente zusammen mit dem Zollanmeldungsformular.

Import-(Export-)Frachtlizenz.Das Import- und Exportlizenzsystem für Waren ist ein administratives Schutzmittel für die Verwaltung des Import- und Exporthandels.Mein Land übernimmt, wie die meisten Länder der Welt, dieses System ebenfalls, um eine umfassende Verwaltung von Import- und Exportgütern und -artikeln umzusetzen.Waren, die dem Zoll für Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen vorgelegt werden müssen, sind nicht festgelegt, sondern werden von den zuständigen nationalen Behörden jederzeit angepasst und bekannt gegeben.Alle Waren, für die gemäß den nationalen Vorschriften Import- und Exportlizenzen beantragt werden sollen, müssen zum Zeitpunkt der Zollanmeldung den von der Außenhandelsverwaltung ausgestellten Import- und Exportlizenzen zur Prüfung vorgelegt werden und können erst nach bestandener Zollkontrolle freigegeben werden .Allerdings sind die dem Ministerium für außenwirtschaftliche und handelspolitische Zusammenarbeit angeschlossenen Import- und Exportunternehmen, die den vom Staatsrat zur Ausübung von Import- und Exportgeschäften zugelassenen Abteilungen angeschlossenen Industrie- und Handelsunternehmen sowie die den Provinzen angeschlossenen Import- und Exportunternehmen zuständig (Gemeinden direkt unter der Zentralregierung und autonome Regionen) importieren und exportieren Waren im Rahmen des genehmigten Geschäftsumfangs., Es gilt als Erwerb einer Lizenz, ist von der Erlangung einer Lizenz für die Ein- und Ausfuhr von Waren befreit und kann beim Zoll nur mit einem Zollanmeldungsformular angemeldet werden;Lediglich beim Betrieb von Gütern außerhalb des Import- und Exportgeschäfts ist eine Genehmigung zur Prüfung vorzulegen.

Inspektions- und Quarantänesystem: Das Nationale Ein-/Ausreisekontroll- und Quarantänebüro und die Allgemeine Zollverwaltung haben seit dem 1. Januar 2000 ein neues Zollabfertigungssystem für Inspektions- und Quarantänewaren eingeführt. Der Zollabfertigungsmodus lautet „Zuerst Inspektion, dann Zollanmeldung“. “.Gleichzeitig wird die Ein-/Ausreisekontroll- und Quarantäneabteilung das neue Siegel und Zertifikat verwenden.

Das neue Inspektions- und Quarantänesystem führt „drei Inspektionen in einer“ für das ehemalige Gesundheitsinspektionsbüro, das Tier- und Pflanzenbüro und das Wareninspektionsbüro durch und implementiert „einmalige Inspektion, einmalige Probenahme, einmalige Inspektion und“ vollständig Quarantäne, einmalige Hygiene und Schädlingsbekämpfung, einmalige Gebührenerhebung und einmalige Verteilung.“„Freilassung mit Zertifikat“ und der neue internationale Inspektions- und Quarantänemodus „ein Hafen zur Außenwelt“.Und ab dem 1. Januar 2000 werden für Waren, die der Ein- und Ausfuhrquarantäne unterliegen, das „Einfuhr-Warenzollabfertigungsformular“ und das „Ausgangswaren-Zollabfertigungsformular“ verwendet und am Zoll das Sondersiegel für Kontrolle und Quarantäne angebracht Freigabeformular.Für die Import- und Exportgüter (einschließlich Transittransportgüter) im Rahmen des Katalogs der Import- und Exportgüter, die der Inspektion und Quarantäne durch Inspektions- und Quarantänebehörden unterliegen, greift der Zoll auf das „Formular für die Warenabfertigung“ oder „Warenausgang“ zurück „Freigabeformular“, ausgestellt vom Büro für Ein- und Ausreisekontrolle und Quarantäne am Ort, an dem die Waren deklariert werden.„Einzelne“ Inspektion und Freigabe, Stornierung der ursprünglichen „Wareninspektion, Tier- und Pflanzeninspektion, Gesundheitsinspektion“ in Form des Freigabeformulars, der Bescheinigung und des Stempels des Freigabestempels auf dem Zollanmeldungsformular.Gleichzeitig wurden die Ein-/Ausreisekontrollen und Quarantänebescheinigungen offiziell eingeführt und die ursprünglich im Namen der „drei Kontrollen“ ausgestellten Zertifikate wurden alle ab dem 1. April 2000 eingestellt.

Gleichzeitig muss seit dem Jahr 2000 bei der Unterzeichnung von Verträgen und Akkreditiven mit dem Ausland das neue System befolgt werden.

Der Zoll verlangt von der Zolldeklarationsstelle die Ausstellung des „Eingangs-Warenverzollungsformulars“ bzw. „Ausgangs-Warenverzollungsformulars“.Einerseits soll überwacht werden, ob die gesetzliche Warenuntersuchungsware durch die gesetzliche Warenuntersuchungsstelle geprüft wurde;Basis.Gemäß dem „Gesetz der Volksrepublik China über die Inspektion von Import- und Exportwaren“ und der „Liste der Import- und Exportwaren, die der Inspektion durch Wareninspektionsinstitutionen unterliegen“ sind alle in der „Kategorieliste“ aufgeführten Import- und Exportwaren gesetzlich vorgeschrieben Die Inspektion muss vor der Zollanmeldung der Warenkontrollstelle vorgelegt werden.Bericht zur Inspektion.Zum Zeitpunkt der Zollanmeldung prüft der Zoll Import- und Exportwaren und akzeptiert sie mit dem Stempel, der auf dem von der Warenkontrollstelle ausgestellten Einfuhrwarenanmeldungsformular angebracht ist.

Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten muss die Zolldeklarationseinheit dem Zoll für andere vom Staat vorgeschriebene Import- und Exportkontrollgüter auch die spezifischen Import- und Exportwarengenehmigungsdokumente vorlegen, die von der zuständigen nationalen Abteilung ausgestellt wurden, und der Zoll wird dies tun Geben Sie die Ware nach bestandener Prüfung frei.Zum Beispiel Drogeninspektion, Exportsignatur von Kulturdenkmälern, Verwaltung von Gold, Silber und seinen Produkten, Verwaltung wertvoller und seltener Wildtiere, Verwaltung des Imports und Exports von Schießsportarten, Jagdwaffen und -munition sowie ziviler Sprengstoffe, Verwaltung von Import und Export von audiovisuellen Produkten usw. Liste.

(2) Inspektion von Import- und Exportgütern

Alle eingeführten und ausgeführten Waren werden vom Zoll kontrolliert, mit Ausnahme derjenigen, die von der Allgemeinen Zollverwaltung besonders genehmigt wurden.Der Zweck der Inspektion besteht darin, zu prüfen, ob der in den Zollanmeldungsdokumenten angegebene Inhalt mit dem tatsächlichen Eintreffen der Waren übereinstimmt, ob falsche Angaben, Auslassungen, Verheimlichungen, Falschmeldungen usw. vorliegen, und zu überprüfen, ob die Einfuhr- und Der Export von Waren ist legal.

Die Kontrolle der Waren durch den Zoll erfolgt zu dem vom Zoll festgelegten Zeitpunkt und Ort.Bei Vorliegen besonderer Gründe kann der Zoll mit vorheriger Zustimmung des Zolls Personal zur Erkundigung außerhalb der angegebenen Zeit und an den angegebenen Ort entsenden.Bewerber sollten für Hin- und Rücktransport und Unterkunft sorgen und diese bezahlen.

Wenn der Zoll die Waren inspiziert, müssen der Empfänger und der Absender der Waren oder ihre Vertreter anwesend sein und für die Abwicklung des Transports der Waren, das Auspacken und die Überprüfung der Verpackung der Waren gemäß den Anforderungen des Zolls verantwortlich sein.Wenn der Zoll dies für erforderlich hält, kann er eine Inspektion, eine erneute Inspektion oder die Entnahme von Proben der Waren durchführen.Der Verwahrer der Ware muss als Zeuge anwesend sein.

Kommt es bei der Warenkontrolle zu einer Beschädigung der zu kontrollierenden Ware aufgrund der Verantwortung der Zollbeamten, hat der Zoll den Betroffenen gemäß den Vorschriften für unmittelbare wirtschaftliche Verluste zu entschädigen.Entschädigungsmethode: Der Zollbeamte muss den „Bericht des Zolls der Volksrepublik China über die Inspektion von Waren und beschädigten Gegenständen“ wahrheitsgemäß in zweifacher Ausfertigung ausfüllen, und der Inspektionsbeamte und die betroffene Partei müssen jeweils eine Kopie unterzeichnen und aufbewahren.Die beiden Parteien vereinbaren gemeinsam den Grad der Beschädigung der Ware bzw. die Reparaturkosten (ggf. kann dies anhand des von der Notarinstitution ausgestellten Wertgutachtens festgestellt werden) und die Höhe der Entschädigung wird auf der Grundlage der gezahlten Steuer festgelegt vom Zoll genehmigter Wert.Nachdem die Höhe der Entschädigung festgelegt wurde, muss der Zoll die „Entschädigungsmitteilung für beschädigte Waren und Artikel des Zolls der Volksrepublik China“ ausfüllen und ausstellen.Ab dem Datum des Erhalts der „Mitteilung“ muss die Partei innerhalb von drei Monaten die Entschädigung vom Zoll erhalten oder dem Zoll das zu überweisende Bankkonto mitteilen. Bei überfälligen Zahlungen leistet der Zoll keine Entschädigung mehr.Sämtliche Entschädigungen werden in RMB gezahlt.

(3) Freigabe von Import- und Exportgütern

Für die Zollanmeldung von Import- und Exportwaren kann der Eigentümer der Waren oder sein Bevollmächtigter nach Durchsicht der Zollanmeldungsunterlagen, Inspektion der tatsächlichen Waren und Erledigung der Formalitäten der Steuererhebung bzw. Steuerermäßigung und -befreiung das Freigabesiegel unterzeichnen die entsprechenden Dokumente.Ware abholen oder versenden.Zu diesem Zeitpunkt gilt die zollamtliche Überwachung von Import- und Exportgütern als beendet.

Wenn die Import- und Exportwaren aus verschiedenen Gründen außerdem eine besondere Behandlung durch den Zoll benötigen, können sie beim Zoll eine Überlassung gegen Sicherheit beantragen.Der Zoll hat klare Regelungen zum Umfang und zur Art der Garantie.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 14. Dezember 2022